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Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘ - Druckversion

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Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘ - Traumfinder - 23.11.2014

hi 
http://www.welcometofreedom.at/die-juristische-erklaerung-des-system-schachmatt-durch-geistige-sittlichkeit-aufsatz-von-joe-kreissl/


Wer sich schon immer gefragt hat, wie er seinem Gegenüber (Behörde, Amt, Gemeinde, Land, Bund, etc…) deutlich macht, worum es beim so genannten ‘Freeman‘ juristisch geht, der sollte sich das hier durchlesen. Acht Seiten, die versuchen, dem System sein eigenes Schachmatt juristisch zu erklären. Ohne lange Paragraphen oder Gesetzestexte, sondern einzig und allein unter Verwendung der juristischen Wortdefinitionen. Liebe Juristen, jetzt seid Ihr dran…


Die juristische Erklärung des Schachmatt durch geistige Sittlichkeit – Joe Kreissl
Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘
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Eine SchachmattErklärung an die Regierenden – juristischer Aufsatz von Joe Kreissl
Viele Menschen sehen sich zur Zeit mit der Tatsache konfrontiert, dass sie einerseits zwar ihrerseits als ‚Mensch’ wahrgenommen werden wollen und dies auch in allen Facetten kommunizieren, das ‚System‘ aber immer nur die juristische Fiktion der ‚Person’ sieht, und andererseits der ‚Systembedienstete‘ meistens kaum bis gar nicht versteht, was der Mensch vor ihm nun eigentlich damit meint und ihn vielleicht sogar in die fatale Mühle der Zwangspsychiatrie, bzw. Sachwalterschaft oder sonstiger ‚Zwangsmassnahmen’ zu zwingen versucht. Immerhin „leben wir ja hier in einem Rechtsstaat und es gibt Gesetze und überhaupt man kann ja eh auswandern und man braucht ja nur bei der nächsten Wahl was ändern, und da kann man leider auch nichts machen, das ist halt so, entweder Sie bezahlen das oder ich muss Sie leider, und … usw.“
Deshalb fasse ich hier in – zumindest beabsichtigter – juristischer Klarheit kurz zusammen, warum meines Erachtens und meiner ‚rechtswissenschaftlichen‘ Schlussfolgerung nach das ‚System‘, der ‚Rechtsstaat‘, die ‚Republik‘, der ‚Bund‘, oder wer oder was auch immer NICHT zuständig sind für die Durchsetzung oder Verwirklichung allfälliger ‚staatlicher’ Statuten, Normen, Regeln, etc. des so genannten ‚positiven Rechts‘ gegen Menschen, welche sich dem Staat gegenüber als geistig- sittliche Wesen zu erkennen geben. Ich bediene mich hierfür der juristischen Wort-Definitionen aus dem ‚Juristischen Wörterbuch‘ von Gerhard Köbler, 14. Auflage Verlag Vahlen. (ISBN: 978-3-8006-3415-6). Ich möchte an dieser Stelle einen herzlichen Gruss an Gerhard Köbler hinterlassen und ihm gleichzeitig noch einmal meinen Respekt für sein Wirken, sowie meinen nochmaligen Dank für das äusserst anregende Gespräch im Mai 2014 aussprechen. Ihr Buch ist womöglich ein grösserer Segen für die Menschen auf der Suche nach Freiheit, als für die angehenden ‚Juristen‘ auf dem Weg zur ‚Karriere‘. Vielen Dank!
Das juristische Wörterbuch und seine Definitionen, also die ‚Abgrenzungen‘ der Bedeutungen dient hier lediglich dem Vermeiden von Interpretationskonflikten mit den Juristen unter Euch. Das ist immerhin Euer Wörterbuch. So steht’s da drin, so ist es gemeint. Da brauchen wir nicht um ‚Weltanschauungen herumzuphilosophieren‘.
Ich beginne also einfach einmal mit der juristischen Definition von ‚Person‘ und ‚Mensch‘. Immerhin sagen ja so viele „Ich bin nicht die Person, ich bin der Mensch!“ Dummerweise ist das für das Rechtssystem genau das Selbe. Die natürliche Person IST der Mensch. Das wissen die armen Menschen aber nicht, die einfach nur ‚Mensch‘ sein wollen… daher dieser Aufsatz. Ich möchte damit beiden ‚Seiten‘ helfen im ‚Verständnis des Missverständnisses‘. Gleichzeitig auch noch schnell meinen Dank an Dich, lieber Leser für die Bereitschaft, dies überhaupt zu lesen. In der heutigen Zeit bedeutet das schon etwas… und dafür danke ich Dir. Es kann ja auch durchaus sein, dass Dich dieser Aufsatz vor schwerwiegenden Konsequenzen bewahrt. Oder, dass Du ihn als totalen Schwachsinn abtust, ignorierst, was auch immer – das steht Dir ja dann frei… Du hast ja sicher schon viel komisches Zeugs gelesen, da spielt dieser Aufsatz auch keine grosse Rolle mehr. Lies ihn einfach und entscheide dann Du. Ich bringe hier nur die juristischen Fakten und Argumente. Die Konsequenzen für sein Handeln trägt jeder selbst. Also, los!
Person ist wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.‘ (Def. ‚Person‘ S. 309)
Bedeutet das dann aber auch, dass der Mensch natürliche Person ist, oder stimmt die Gleichung nur in die eine Richtung ‚von der Person zum Menschen…‘?
Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.‘ (Def. ‚Mensch‘ S. 273)
Bemerkenswert in dieser Definition ist, dass der Mensch einerseits keine Person ist, sondern ein ‚Lebewesen’ und eindeutig juristisch definiert nicht IM Staat ist, sondern dem Staat GEGENÜBER steht. Nur dann kann er ‚gegenüber‘ dem Staat Rechte haben. Erst die Mitgliedschaft im Staat löst sein Verhältnis mit dem Recht aus.
Staatsangehörigkeit ist die Mitgliedschaft eines Menschen in einem Staat. Die Staatsangehörigkeit ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, aus dem Rechte und Pflichten erfließen.‘ (Def. ‚Staatsangehörigkeit‘ S. 388)
Wie kann ein Mensch Mitglied werden? Für eine ‚Mitgliedschaft‘ braucht der Mensch eine so genannte ‚Person‘, den einzelnen ‚Angehörigen einer Personengesamtheit‘.
Mitglied ist der Angehörige einer Personengesamtheit.‘ (Def. ‚Mitglied‘ S. 278)
Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis einer Person zur Personengesamtheit. Die Mitgliedschaft begründet Rechte und Pflichten. Sie ist vielfach ein höchstpersönliches Recht, in anderen Fällen aber auch ohne Weiteres veräußerlich und vererblich.‘ (Def. ‚Mitgliedschaft’ S. 278)
Jeder Mensch hat die Möglichkeit, auf etwas zu verzichten. Der FreemanGedanke ist es, bei gleichzeitigem Sich-Bekennen zur geistigen Sittlichkeit einfach auf das komplette positive Recht zu verzichten. Dadurch wechselt der Mensch aus seinem freien souveränen Willen heraus vor dem Rechtssystem seine eigene Rolle und ist ab diesem Zeitpunkt von eben diesem Rechtssystem sogar als IMMUN nicht nur zu betrachten, sondern auch zu behandeln. Warum? Weil für das Rechtssystem an sich erst ab jetzt die so genannten Menschenrechte zur Geltung kämen. Erst wenn der Mensch aus dem Personenstatus heraustritt, die Verfassung des Staates hinter sich lässt und in den ‚Status‘ von ‚nach der Verfassung‘, also ‚hinterher‘ geht, hätte er den Anspruch auf all diese Rechte, wie Wohnung, Gesundheit, Kleidung, Arbeit, Bildung, Nahrung, etc… all das, was auch die ‚Republik Österreich’ mit der ‚Charta der Europäischen Union‘ im März 2012 sogar in ihren eigenen ‚Verfassungsrang’ gehoben hat. Dieser Aufsatz ist mit ein Versuch, die Republik wieder in die Pflicht zu rufen. Die Pflicht nämlich, Verletzungen der Menschenwürde eines erklärten ‚Freeman’, ‚Souverän’, ‚freien Bewohners der Erde’, etc. verhindern zu müssen und nicht selbst zu verursachen.
Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen NACH der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschliesslich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern MUSS.‘ (Def. ‚Menschenwürde‘ S. 274)
Das wirklich entscheidende Wort in dieser Definition ist das unscheinbare Wörtchen ‚als‘, da wo es heisst: „…der Mensch ALS geistig-sittliches Wesen…“ Das Rechtssystem erkennt nämlich eindeutig und sehr wohl an, dass der Mensch von Natur aus ein freies , selbstbestimmtes Lebewesen ist. Und als solches steht er natürlich und ebenso selbstverständlich weit über seinem eigenen System ‚Rechtsstaat‘. Als geistig-sittliches Wesen halt.
Was ist aber eigentlich mit ‚geistiger Sittlichkeit‘ gemeint? Wie, bzw. wann ist der Mensch ‚geistig- sittliches Wesen‘?
Sittlichkeit (Moral) ist die Gesamtheit der inneren auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht. in Konfliktlagen zwischen Recht und Sittlichkeit verlangt das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam, berücksichtigt aber die Anforderungen der Sittlichkeit durch Milderung der Rechtsfolge des Rechtsbruchs.‘ (Def. ‚Sittlichkeit‘ S. 379)
Wie bitte?! ‚Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht.‘
Dieser Satz ist einer DER Schlüsselsätze im Verständnis darüber, warum ein ‚Freeman‘ auf das positive Recht verzichtet! Und das kann ihm niemand verbieten. Weil es nicht ‚geregelt’ ist. Es steht in keinem ‚Gesetz’, dass der Mensch nicht auf das komplette Recht verzichten dürfe. Abgesehen davon, dass man einem Menschen nicht verbieten kann, auf etwas zu verzichten, sei hier der Rechtsgrundsatz ‚Nulla Poena sine Lege‘ angeführt, welcher besagt, dass man Jemanden nicht für etwas bestrafen darf, was nirgendwo steht.
Der Rechtsstaat kann sich folglich gar nicht am Gewissen und am Guten ausrichten und steht somit der geistigen Sittlichkeit per definitionem tatsächlich gegenüber. Das liest sich aus der Definition vom Rechtsstaat.
Rechtsstaat ist der auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtete Staat….‘ (Def. ‚Rechtsstaat‘ S. 344)
Für die Realisierung dieser ‚Verwirklichung von Recht’ muss man den Menschen in eine andere Rolle als die des ‚geistig-sittlichen Wesens‘ drängen, bzw. locken. Anders wäre es nicht möglich, ihn zu beherrschen, zu regieren, zu besteuern, zu bestrafen, etc… Intern zwingt sich das Rechtssystem generell selbst dazu, dem Menschen diese andere Rolle direkt ‚anzuvermuten‘. Da nämlich, wo es im §16 ABGB heisst:
‚Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten.‘
Darin wird bestätigt, dass der Mensch keine Person ist, sondern lediglich ALS eine solche betrachtet wird. Er wird also vor dem und für das Rechtssystem zur ‚Betrachtung’. Der Grund dafür sind laut Begründung seine ‚angebornen Rechte‘, welche angeblich schon durch die Vernunft einleuchten. (Anmerkung: keine Pflichten…) Das Wort ‚angeborn‘ löst hier die erste Verwirrung aus. Entweder, es handelt sich um eine alte Schreibweise, oder das Wort gibt es gar nicht. Es müsste eigentlich ‚angeboren‘ heissen. Und selbst dann ist noch nicht klar, wie man Rechte , bzw. angeboren bekommt und welche Rechte das dann eigentlich in Wahrheit sind. ‚Angeborne‘ Rechte können in diesem Zusammenhang nämlich ausschliesslich die positiven bürgerlichen Rechte des Systems sein. Niemals dürfte man hier – als Begründung für die Betrachtung – die überpositiven ‚Rechte‘ des Lebens im Universum damit meinen. Diese stehen über allen Wesen und sind daher weit ausserhalb jeglicher Reichweite des Rechtspositivismus. Die können nicht gemeint sein, weil sie nicht zur Verfügung stehen. Es können nur die Rechte gemeint sein, die der Mensch mit seiner Geburt mittels Staatsbürgerschaft vom System geschenkt, respektive angeboten oder zugeteilt bekommt.
Die zweite Verwirrung löst die Formulierung ‚schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte‘… ich behaupte einfach einmal, dass die meisten Rechte schon lange nicht mehr vernünftig erscheinen und werde mich in diesem Aufsatz nicht weiter der Problematik ‚Vernunft‘ vs. ‚Verstand‘ widmen. Das machen wir ein anderes Mal…
Es liegt also scheinbar ausschliesslich an dem kleinen Wörtchen ‚als‘, ob der Mensch frei ist oder den Zinssklaven spielen muss. Es ist eine Rolle, die er sich – immerhin ist Sklaverei nicht gestattet – Selbst mit seinem freien Willen für sich zuteilt. Bleibt nur mehr die Frage, ob er sich dessen auch bewusst ist. Da nämlich, wo es um seine ‚Identität‘ geht. Da, wo er sich mit seiner ‚Betrachtung‘ zu ‚identifizieren‘ beginnt, … da, wo er sein natürliches Wesen verlässt. Allein schon die Bezeichnung ‚Identität‘ sagt einem doch schon, dass es mindestens zwei Exemplare von etwas geben muss. Um nämlich das Wort ‚identisch‘ überhaupt verwenden zu können, muss es mindestens zwei Exemplare von was auch immer geben. Der Mensch ist nicht identisch, weil es im ganzen Universum keine zwei identischen Lebewesen gibt. Das Leben ist authentisch. Einzigartig und aus sich selbst heraus. Sui generis.
Der ‚Freeman‘, also der Mensch, der das positive Recht verlassen hat, hat aufgehört, sich zu ‚identifizieren‘. Er AUTHENTIFIZIERT sich stattdessen nur mehr. Zuerst durch ‚Verstand und Sprachvermögen‘, dann durch sein Bekennen zur geistigen Sittlichkeit. Und ein Mensch, der sich dem Guten und dem Gewissen verschreibt, ist alleine schon deswegen keine Bedrohung mehr für etwas oder jemand. Weshalb sich auch die rechtsstaatliche Notwendigkeit jedweden Schutzes von etwas oder jemand vor dem geistig-sittlichen Wesen aufhebt. Der Freeman untersteht höherem ‚Recht‘ als dem positivem. Hier erinnere ich an den Rechtsgrundsatz ‚Lex superior derogat legi inferiori‘, welcher besagt, dass das ‚grössere Gesetz das kleinere bricht‘. Überpositives Recht bricht positives Recht. Das kann man ganz einfach beweisen. Es wirkt und ist auch dann noch, wenn es im positiven Recht bei Strafe verboten wäre.
Überpositives Recht ist absolut und dem Menschen, so wie allen Wesen übergeordnet. Es IST. EWIG. Positives, vom Menschen gemachtes Recht IST nicht, es GILT nur.
Die ‚Grundnorm‘ selbst ist ja schon ‚Fiktion‘. Nachzulesen bei Hans Kelsen, Allgemeine Theorie der Normen, 1979, S. 206 f., bzw. in den Schriften von Alfred Verdroß-Droßberg.
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)
Das bedeutet, dass bei einer Fiktion und damit auch beim jeglichem ‚Recht‘ von Anfang an klar ist, dass es sich um eine Erdichtung handelt. Wäre das Recht eine Vermutung, dann könnte es ironischerweise sogar gegeben sein.
Vermutung ist die Annahme eines Umstands als wahrscheinlich gegeben….Im Gegensatz zur Fiktion kann bei der Vermutung der vermutete Umstand gegeben sein.‘ (Def. ‚Vermutung‘ S. 452)
Lieber Leser, lieber ‚Beamter‘ (der eigentlich Bediensteter ist), liebes sprachbegabte verständige Wesen auf der Suche nach Freiheit, alles Recht ist Fiktion. Das ist eine nicht zu leugnende Tatsache – auch für das Rechtssystem selbst. Wer das als Jurist negiert, sollte über seine ‚Zulassung‘ nachdenken oder diese in Frage gestellt bekommen. Ganz ernsthaft. Wir befinden uns in einer Zeit des offensichtlichen globalen Wahnsinns. Die Welt liegt in Flammen und schwimmt in Blut. Überall Krieg, Elend, Armut, Krise, Neid, Gier, Angst, Schuld, Terror, Zwang,… Und der Mensch klammert sich an ein System, das – da es sich nicht am Guten und am Gewissen ausrichtet – alleine schon ‚karmisch‘ dem Untergang geweiht ist.
Myriaden von so genannten ‚Experten‘ beschmeissen uns täglich mit neuen Zwangstaktiken gegen die Auswirkungen eines Spiels, das die Menschen ganz legal und ‚von rechts wegen’ gegeneinander aufhetzt und losschickt. Eigentlich und offensichtlich gar nicht mehr zu dem Zweck, dass es den Menschen in ihrem System besser geht, sondern nur mehr um Geld zu verdienen, Steuern oder Staatsschulden zu bedienen, Zinsen oder Profit zu erwirtschaften.
Das ist nicht mehr sehr vernünftig! Und alleine schon aus dieser groben Unvernunft heraus MUSS der erwachsene Mensch sein System irgendwann in Frage stellen und sich Gedanken über Alternativen machen. Es sollte sich ja auch mittlerweile herum gesprochen haben, dass der Freeman sehr wohl FÜR ein ‚System‘ ist. Oh ja! Unbedingt. Aber ein System, das dem Menschen dient. Nicht eines, dem der Mensch zu dienen hat. So eine Erfindung erfüllt ihren wesentlichen Zweck nicht. Nämlich den, dass die Erfindung IMMER dem Erfinder dienen muss, nicht umgekehrt. Der Freeman wünscht jedem Menschen genau das System, das dieser – als geistig- sittliches Wesen – selbst gerne hätte. So einfach. Wir brauchen uns nicht gegenseitig vorzuschreiben, was keinen anderen was angeht. Es genügt, wenn das System der Menschheit genau die Bedürfnisse aller befriedigt. Und zwar nicht auf Kosten, sondern zu Gunsten aller Beteiligten. Das wäre sofort realisierbar. Warum nicht?
Unserer Phantasie und unserem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Es wäre dafür im Prinzip nur ein bisschen Verantwortungsgefühl und Wissen gefragt. Einen Teil vom Wissen versuche ich zu vermitteln. So einfach wie möglich, in ehrlichster Absicht und auf der Suche nach Wahrheit. Die Verantwortung liegt natürlich schlussendlich bei jedem Einzelnen selbst. Da hört ja dann auch die Meine auf. Ich habe mich die letzten Jahre durch riesige Gebiete des Rechtssystems gelesen, ich hab’ nachgedacht, philosophiert, analysiert, kombiniert, diskutiert, formuliert, referiert, … und studiert, wie die Mechanismen des Rechtssystems den Menschen in der ‚Gerichtsbarkeit’ halten. Denn alles, was auf dieser Welt passiert, passiert FREIWILLIG!. Das ist das Erschreckende. Aber das ist nur deswegen möglich, weil quasi keiner der Teilnehmer weiss, wo der freie Wille begonnen hat. Immerhin schreit beinahe die ganze Welt laut und verzweifelt um Hilfe. Keiner weiss, dass er selbst es ist, der sich dem System mittels seiner Identifikation mit der Person zur energetischen Ausbeutung ‚hingibt‘.
Nachdem ich das erkannt hab’, war ich kurzfristig meinen ‚Ängsten‘ ausgesetzt, was eine wunderbare Erfahrung darstellte, bis mir klar wurde, dass es im JETZT keine Angst gibt. Da gibt es nur die Liebe zum Leben. Angst reisst uns in die Zukunft, Schuld in die Vergangenheit, beide sind nicht echt… und dann hab’ ich – in dem Bewusstsein, über das was tatsächlich und rein juristisch ‚passiert‘ – per ‚Freeman-Erklärung‘ an die ‚Regierung‘ das ‚Bundesgebiet‘ also das Staatsgebiet der ‚Republik Österreich‘ verlassen. Ich hab’ die Mitgliedschaft im Staat gekündigt. Ich hab’ aufgehört, für die ‚Republik Österreich‘ zu bürgen. Einseitig und empfangsbedürftig.
Kündigung ist die auf die Beendigung eines Schuldverhältnisses (Dauerschuldverhältnisses) gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft….‘ (Def. ‚Kündigung‘ S. 252)
Würde man als Unbeteiligter darüber urteilen wollen, ob der ‚normale Staatsbürger‘ in der hiesigen Rechtsordnung heute noch zu seinem ‚Recht‘ kommt, sei es gegen die Banken, die Versicherungen, die eigene Verwaltung, usw…, oder ob es nicht etwa der Fall sei, dass vielleicht Lügner an die Spitze gelangt sind, oder ob sich innerhalb der Justiz eventuell Korruption breit gemacht hat, … dann sollte man durchaus über den juristischen Begriff ‚Rechtsbankrott‘ als vermutete reale ‚System-Diagnose‘ zumindest einmal nachgedacht haben.
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen.‘ (Def. ‚Rechtsbankrott‘ S. 336)
Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist die Grundlage der Freiheit. Sie wird verletzt vor allem vom Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.‘ (Def. ‚Wahrheit‘ S. 481)
Freiheit ist allgemein die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung. Ihre geistige Voraussetzung ist die (vom Lügner unredlicherweise verlassene) Wahrheit. (lat. in veritate libertas) …’ (Def. ‚Freiheit‘ S. 153)
Ich habe auf den offensichtlichen Rechtsbankrott der ‚Republik Österreich‘ in der Art und Weise reagiert, dass ich mich durch ‚totalen positiven Rechtsverzicht’ in das überpositive Recht zurückgezogen habe. Freiwillig und selbstbestimmt. In Sorge um die künftigen Generationen auf diesem wunderschönen Planeten. Nicht nur die der Spezies ‚Mensch’. Ich spreche von ALLEN! Wir sind hier wirklich und in Echt für etwas verantwortlich, nämlich für das, was wir als Menschen mit dem Leben auf diesem Planeten aufführen. Wir bezeichnen uns ja sogar selbst als so etwas wie die ‚Krone der Schöpfung‘. Ich hab‘ also das Recht gegen die Sittlichkeit getauscht und bin schon allein infolge dieser Tatsache nicht mehr gemäß §16 ABGB als meine Person zu betrachten, sondern ALS geistig-sittliches Wesen. Ich stehe seit dem im Naturrecht. In der Wahrheit und damit in der Freiheit. In DER Freiheit, die das Rechtssystem jedem Menschen als geistig- sittlichem Wesen eigentlich sogar bereits reservierte und vorbehielte, stünde ihr nicht die bisherige, allgegenwärtige juristische IGNORANZ gegenüber all diesen hier zusammengetragenen Tatsachen seitens der Systembediensteten im Wege.
Ich weiss, dass dieser ‚Aufsatz‘ ein wenig zur Lösung bzw. zur Aufklärung dieses traurigen Missverständnisses beitragen wird. Und, dass Du, lieber Leser einer von denen bist, die zumindest einmal bis hierher gelesen haben. Und, dass Du Dir auch die entsprechenden weiteren eigenen Gedanken über das alles machen kannst. Informier’ Dich bitte! In Deinem eigenen Interesse übrigens. Denn nur einmal angenommen, das was hier steht, erweist sich als ‚unwiderlegbar‘, wer wäre dann auf einmal wirklich verantwortlich für das ganze ‚Unrecht‘, das all den Menschen jeden Tag angetan wird? … Richtig. Immer genau der, der das Unrecht unmittelbar ausführt oder antut. Also der Letzte in der ‚Nahrungskette‘ der Befehlsempfänger. Der, der’s schliesslich tut. Nicht Der, der’s befiehlt oder in dessen Namen etwas geschieht. Jeder Mensch ist für sein Handeln immer SELBST verantwortlich. Da, wo das positive Recht nicht hinreicht, da ist jeder selbst verantwortlich für sein Handeln. Da hört man dann auf mit dem Streiten aus Prinzip, da redet man wieder miteinander…
Abschliessend möchte ich mich noch kurz zur rechtshistorisch vielfach diskutierten ‚Volksvermutung‘ in der ‚österreichischen Bundesverfassung‘ äussern.
Der Langtext der so genannten ‚österreichischen Bundesverfassung‘ lautet: ‚Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird…‘ Daraus folgt, dass es sich bei ‚Österreich‘ tatsächlich um nichts anderes als eine ‚Rechtseinrichtung‘ handelt. Diese Rechtseinrichtung befindet sich nun aber einerseits offensichtlich im Rechtsbankrott und wurde andererseits offenbar grob vorsätzlich mangelhaft ‚eingerichtet‘. Da nämlich, wo man laut der ‚Drei-Elemente-Lehre‘ zur Einrichtung eines Staates die drei Säulen ‚Staatsvolk‘, ‚Staatsgebiet‘ und ‚Staatsgewalt‘ gebraucht hätte. Mangels eines solchen Staatsvolkes geht man im Bundes- Verfassungsgesetz einfach einmal aus davon. Im Sinne einer Vermutung.
§1 B-VG ‚Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘
Wer also in seiner Rechtseinrichtung an alles gedacht hat, dem aber nur noch sein ‚Staatsvolk‘ fehlt, der könnte ja rein theoretisch und womöglich auch faktisch mit sich selbst ausmachen, dass er sein Staatsvolk juristisch ‚vermutet‘. Schliesslich muss sich ja die Rechtsordnung ohnehin am Ende lediglich ‚durchgesetzt‘ haben, würde man einen Staat ‚einrichten‘ wollen.
Staat ist die auf Dauer berechnete Zusammenfassung einer grösseren Anzahl von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) unter Regelung aller für deren gemeinschaftliches Leben notwendigen Belange durch einen innerhalb der Gemeinschaft obersten Willensträger (Staatsgewalt), FALLS sich die von diesem Willensträger aufgestellte Ordnung tatsächlich durchgesetzt hat und keinem völkerrechtswidrigen Zweck dient….‘ (Def. ‚Staat‘ S. 387)
Der Beweis für die eindeutige ‚Volksvermutung‘ in der Formulierung des §1 B-VG liegt in der Tatsache, dass das ‚Recht‘, welches sich mehr und mehr über den Menschen zu erheben versucht, niemals zuvor beim Volk gewesen sein kann, für den Fall, man würde die These vertreten, das Recht ‚käme‘ vom Volk. Kein Mensch hat als ‚Teil des Volkes‘ das Recht, einem anderen Menschen etwas ‚wegzunehmen‘. Nicht seinen Besitz, nicht sein Eigentum, nicht seine Gesundheit, nicht seine Würde, nicht seine Freiheit, … gar nichts! Wer also behauptet, er käme im ‚Namen des Volkes‘ und dürfte uns auf dieser ‚Rechtsgrundlage’ etwas wegnehmen, seien es ‚Steuern‘ oder ‚Fahrnisse‘ oder ‚Zinsen‘ oder ‚Pflichtversicherungen‘, oder ‚Strafen‘, oder ‚Gebühren‘, … , der kann niemals von den Menschen dazu autorisiert worden sein. Weil kein Mensch dieses Recht jemals gehabt hat und es daher auch nicht delegieren, autorisieren, erlauben, befehlen, was auch immer hätte können. Es ist nicht möglich, etwas zu delegieren oder herzugeben, worüber man nicht verfügen kann.
Aus all diesen Gründen verlässt der Freeman per ‚Einschreiben‘ ganz einfach das ‚Staatsgebiet‘, wechselt die Rolle und lebt als geistig-sittliches Wesen in Frieden mit allen weiter. Wäre da nicht dieses letzte juristische Missverständnis. Da nämlich, wo das Zusammenleben in einem ‚Gebietskonflikt‘ dahingärt. ‚Gebietskonflikt‘ deswegen, weil immer alle glauben, das Staatsgebiet hätte etwas mit dem Erdboden da draussen zu tun. Das Staatsgebiet kann schon allein aus der juristischen Definition von ‚Staatsvolk‘ heraus NICHTS Geographisches sein.
Staatsvolk ist die Gesamtheit der Menschen, die sich auf dem Gebiet eines bestimmten Staates befinden und die allein schon infolge dieser Tatsache dessen Staatsgewalt unterstehen. Das Staatsvolk ist das personale Element des Staates. Von ihm geht im demokratischen Staat alle Gewalt aus.‘ (Def. ‚Staatsvolk’ S. 390)
Wenn die Gesamtheit der Menschen auf dem Staatsgebiet das Staatsvolk ausmacht, dann dürften jetzt gerade alle Touristen wählen gehen… dem ist natürlich nicht so. Und daher stimmt die obige Definition nur dann schlüssig, wenn man dem Staatsgebiet die geographische Wirklichkeit nimmt. Deshalb bitte ich zu akzeptieren, dass sich der Freeman NICHT mehr auf Staatsgebiet bewegt, auch wenn er Dir gegenübersteht. Er befindet sich in seinem EIGENEN Gebiet.
Ich nenne dieses Gebiet neuerdings fröhlich und erfreit ‚ERLÖSTERREICH‘. Andere sagen ‚Erde‘, oder ‚Gaia‘, oder ‚Paja Mama‘,… Ich hab’ den ‚bestimmten Teil der Erdoberfläche‘ ‚Österreich‘ juristisch verlassen und bewege mich jetzt auf der ERDFLÄCHE. Auf dem ORIGINAL. ICH BIN.! Erlösterreich, da ist Naturrecht. Keine Grenzen, ein Planet der geistig-sittlichen Freiheit.
Ich bitte ausserdem darum, dass wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, wie wir diese Konflikte jetzt gemeinsam intelligent, erwachsen und für unsere Kinder nachvollziehbar verantwortungsbewusst angehen. Ich bin nicht mehr bereit über all das hier zu streiten. Ich weiche jedoch auch sicher nicht von meinen bisherigen juristischen Schlussfolgerungen ab, zumindest solange nicht, bis man mich nachvollziehbar rational widerlegt. Ich lade Dich, lieber Leser sogar ganz offen dazu ein, das was ich behaupte zu widerlegen… ich freu mich auf anregende Gespräche.
Es ist also – und damit schliesse ich diesen Aufsatz – NICHT ZULÄSSIG, einen Menschen, sobald er sich zur geistigen Sittlichkeit bekennt, als seine Person zu betrachten. Stattdessen ist seine Menschenwürde zu achten und zu schützen. Und er muss sich frei und selbstbewusst selbst bestimmen und in der Umwelt auswirken können. Der Staat MUSS Verletzungen der Menschenwürde verhindern. Nicht verursachen. Sobald sich jemand zum Freeman, Souverän, Freien Bewohner der Erde, Selbstverwalter, und so weiter erklärt, bedeutet das üblicherweise, dass er sich ins überpositive Recht zurückzieht. Selbst dann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, dies dem Rechtssystem gegenüber auch zu artikulieren. Dafür schreibe ich ja diesen Aufsatz. Weil es mir reicht. Ganz einfach. Mir reicht die Ignoranz auf der ‚Systemseite’. Man hat es Euch nicht beigebracht, liebe Bediensteten. Das ändert aber nichts an den Fakten…
IHR MÜSST UNS IN RUHE LASSEN! Das sind Eure juristischen Tatsachen. In Eurer Sprache. Ihr könnt jetzt nicht mehr sagen, Ihr versteht nicht, wovon wir sprechen.
Ich hab’ versucht, juristisch zu erklären, warum das Rechtssystem NICHT für den Menschen zuständig ist, warum er nicht seine Person ist, warum er nicht steuerpflichtig ist, nicht meldepflichtig, usw… ich hab’ versucht zu erklären, dass ich sehr wohl FÜR ein System bin, aber auf jeden Fall für ein Besseres… Für uns ALLE!…, ich hab’ versucht, niemanden zu beschuldigen, sondern einfach nur ‚hinzusehen‘ und ‚schlusszufolgern‘, ich möchte Niemandem etwas Schlechtes, sondern, dass wir endlich damit beginnen, einander zu vergeben und ein wahrhaft lebenswertes neues ‚System‘ zum Glück und zum Wohle Aller anzudenken. Dazu müssen wir aber ehrlich sein. Zuerst zu uns selbst und dann zueinander. Das Rechtssystem wird uns dabei nicht helfen. Das weiss ich aufgrund von meinem bisschen Lebenserfahrung und meiner Beobachtungsgabe. Ich hoffe, dass meine Worte, meine Gedanken und mein Tun ein bisschen dazu beitragen, dass die Menschen ihre eigene Macht wiederentdecken und auch langsam und neugierig damit beginnen, die Dinge zu hinterfragen und die eigene Meinung zu suchen. ‚Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod.‘ Wir alle sollten auf dem Weg zur Menschlichkeit einander besser ‚verstehen‘ wollen und viel viel mehr miteinander ‚sprechen‘. Ich freu‘ mich darauf und danke Dir aufrichtig für’s Lesen. Und noch viel mehr für’s Nachdenken. In Lak’esh!
Joe Kreissl, Freeman

http://www.welcometofreedom.at/die-juristische-erklaerung-des-system-schachmatt-durch-geistige-sittlichkeit-aufsatz-von-joe-kreissl/

herzmalen


RE: Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘ - Traumfinder - 10.12.2014

So, a bissi Bammel hob i scho.
Hää? Was meinst etz?


RE: Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘ - Traumfinder - 10.12.2014

Ach so, ja, das böse kollektive Ego. Das kollektive Ego ist bis jetzt ein Hätschelkind bei mir.
Nicht das Böse, oder der böseTeil des kollektiven Egos. Alle Teile.
Sind für mich wie Kinder, brauchen Liebe, Dankbarkeit, Aufmerksamkeit, Bespassung, Erziehung, Vorgelebt bekommen.

Wie alt wird das kollektive Ego jetzt sein? Seit Entstehung, in den verschiedenen Phasen? Umgerechnet auf ein Menschenalter?
Vielleicht zwischen 6 und 18 Jahren?
Vernichten?!
Es will gestaltet werden!
So, viele ?, ?!, !.
Da sind wir unterschiedlicher Auffassung.
Liebe will Aufbau, Schönheit, Wohlklang, und Herausforderungen.
Nicht immer nur, und nicht alles was Mensch als Schrill empfindet ist ausserhalb der Liebe.
Das kollektive Ego ist eine menschliche Leistung.
Wenn es Rückwirkt liegt das an den Inhalten der Teilnehmer.
Und wenn es beginnt Vernichten zu wollen, dann eben wegen den Teilnehmern die Vernichten möchten. Wurst was.
Gäbe es im kollektiven ICH, seinem aktuellen Selbstverständnis mehr wohlwollende- und gestalterische Energien, das würde uns allen gut tun, denk ich heute.
So, das wollt ich dazu noch sagen.


RE: Die Freiheit des Einzelnen als ‚geistig-sittliches Wesen‘ - Traumfinder - 10.12.2014

Nachtrag.
Grad hat ich noch Aufmerksamkeit für einen Deiner(?) Themen.
"helft mir das kollektive ego zu überwinden"

"Überwinden", das war das Wort.
Ich hab irgendwo was von Vernichten aufgeschnappt,
sorry, sollte ich es falsch verstanden haben.

Aber "Überwinden" trifft für mich auch nur teilweise.

Vielleicht kennt Mensch diese Überwindung ins Loslassen, etwa zu Beginn einer Meditation, so kann ich das für mich Stimmig angehen.
Gleichwohl ist das  Ich zu würdigen, es möchte gestaltet werden, transformiert. Ich hab schon wunderbar ausgebaute Ichs getroffen.
Wollt ich schnell noch meinen.
Uund Dank fürs Nachsehen zu meinem evtl. Fehler.

herzmalen