30.09.2015, 20:02
Gestern wurde das neue Asylgesetz im Kabinett verabschiedet. Danach soll, wenn möglich, auf Sachleistungen umgestellt werden. Dazu gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, für Hartz IV -Empfänger, aber auch für Asylbewerber gültig. Es heißt darin, dass es zur Menschenwürde gehört, auch über etwas Geld frei verfügen zu können. Das hat mit einem Stück Selbstbestimmung zu tun. Dazu kommt, dass die Weitergabe der ca. 140 euro in Sachleistungen enormen bürokratischen Aufwand bedeutet, weil man sich überlegen muss, was für die Asylbewerber sinnvoll ist. Es braucht weiterhin ja nicht jeder das Gleiche. In der Realität funktioniert das z.B. über Einkaufsgutscheine. Viel einfacher ist es, das Geld direkt auszubezahlen, weil man sich den Verwaltungsaufwand spart. Nach der gestrigen Vorlage bleibt es den Ländern überlassen, ob sie Sachleistungen oder Geldleistungen ausgeben. Die meisten Länder zahlen das Taschengeld einfach bar aus.
Was ich für sinnvoll halte, ist, abgelehnten Asylbewerbern kein Taschengeld auszuzahlen, damit dieser Anreiz zu bleiben wegfällt.
Noch einmal zum Bundesverfassungsgericht, und zum geltenden Recht. Es muss für Unterhalt/Verpflegung/Wohnung gesorgt werden.
"Darüber hinaus steht allen Menschen, die als Flüchtlinge aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen sind, auch Bargeld zu. Damit können persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden."
der ganze Artikel:
https://www.bundesregierung.de/Content/D...inett.html
Ein Teil des Unterhalts muss also in Bargeld ausgezahlt werden.
Ich halte das durchaus für sinnvoll. So sollte ein Flüchtling/Asylbewerber etwas Geld haben, um z.B. mit seiner Familie in der Heimat telefonieren zu können, oder um Kleinigkeiten einkaufen zu können.
Was ich für sinnvoll halte, ist, abgelehnten Asylbewerbern kein Taschengeld auszuzahlen, damit dieser Anreiz zu bleiben wegfällt.
Noch einmal zum Bundesverfassungsgericht, und zum geltenden Recht. Es muss für Unterhalt/Verpflegung/Wohnung gesorgt werden.
"Darüber hinaus steht allen Menschen, die als Flüchtlinge aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen sind, auch Bargeld zu. Damit können persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden."
der ganze Artikel:
https://www.bundesregierung.de/Content/D...inett.html
Ein Teil des Unterhalts muss also in Bargeld ausgezahlt werden.
Ich halte das durchaus für sinnvoll. So sollte ein Flüchtling/Asylbewerber etwas Geld haben, um z.B. mit seiner Familie in der Heimat telefonieren zu können, oder um Kleinigkeiten einkaufen zu können.