08.04.2018, 01:09
Hallo nordwind,
in der Tat ein interessantes Thema. M.E. ist die Verfahrensweise der sog. "Reichsbürger" dennoch sehr kritisch zu beurteilen. Von der praktizierten und in den Medien plakatierten Gewalt vorerst einmal abgesehen, ist es juristisch per se nicht möglich eine derartige ex tunc Wirkung - ich spreche hierbei das Beenden des aktuellen Rechtsverhältnisses als Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie das Begründen eines Rechtsverhältnisses als Bürger einer nicht mehr so existierenden juristischen Person (Deutsches Reich) - herbeizuführen. Das Rechtsverhältnis ist nicht anfechtbar in diesem Sinne. Die Person bleibt Mitglied dieser Gebietskörperschaft und damit auch Träger von Rechten und Pflichten (selbst wenn man von den Fortbestandstheorien ausginge, so mündet es in der aktuellen Verfassung). Es ist ja nicht so, dass die Grundrechte niemanden nützen - zumal sie unantastbare Gültigkeit besitzen (Vorrang des Gesetzes) und nur durch parlamentarische Entscheidungsfindung (Parlamentsvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes) eingeschränkt werden dürfen.
Es ist allein die Argumentationsgrundlage vieler Reichsbürger (hier als Negativbeispiel eingefärbt), welcher es an Sachlichkeit und juristischer Kenntnis mangelt, ergo zu falschen Schlüssen führt.
Ein Beispiel: Die "BRD GmbH". Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist eine ausführende Dienstleisterin des Finanzministeriums mit spezifischen Aufgaben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts bspw. auch in privatrechtlicher Form agieren - primär um genuin öffentliche Zwecke zu erfüllen.
Die verfassungsstaatliche Struktur selbst bleibt davon unberührt, das Land ist keine GmbH.
Allein von der Rechtsordnung ausgehend (ich spreche nicht für jede einzelne Norm, es gibt durchaus Dinge die ich u.a. als absolut sinneswidrig erachte) leben wir in einem freiheitlichen und souveränen Staat/Rechtsraum. Im Gegensatz zu anderen Staaten haben wir eine relativ gut durchdachte Rechtsordnung in prinzipieller Hinsicht. Das Kernproblem ist nicht der Staat, sondern unser unreflektiertes Dasein als Gesamtmenschheit, welches erst Raum schafft für allerhand von problematischen Kausalitäten.
Mir ist klar, dass es hier um grundsätzliche Fragen ging, aber gerade diese Thematik finde ich doch gerade zu verharmlost; zu viel gefährliche Unwissenheit und auch Halbwissen sowie Wunschdenken geht von diesem Personenkreis aus und schadete unschuldigen Dritten.
in der Tat ein interessantes Thema. M.E. ist die Verfahrensweise der sog. "Reichsbürger" dennoch sehr kritisch zu beurteilen. Von der praktizierten und in den Medien plakatierten Gewalt vorerst einmal abgesehen, ist es juristisch per se nicht möglich eine derartige ex tunc Wirkung - ich spreche hierbei das Beenden des aktuellen Rechtsverhältnisses als Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie das Begründen eines Rechtsverhältnisses als Bürger einer nicht mehr so existierenden juristischen Person (Deutsches Reich) - herbeizuführen. Das Rechtsverhältnis ist nicht anfechtbar in diesem Sinne. Die Person bleibt Mitglied dieser Gebietskörperschaft und damit auch Träger von Rechten und Pflichten (selbst wenn man von den Fortbestandstheorien ausginge, so mündet es in der aktuellen Verfassung). Es ist ja nicht so, dass die Grundrechte niemanden nützen - zumal sie unantastbare Gültigkeit besitzen (Vorrang des Gesetzes) und nur durch parlamentarische Entscheidungsfindung (Parlamentsvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes) eingeschränkt werden dürfen.
Es ist allein die Argumentationsgrundlage vieler Reichsbürger (hier als Negativbeispiel eingefärbt), welcher es an Sachlichkeit und juristischer Kenntnis mangelt, ergo zu falschen Schlüssen führt.
Ein Beispiel: Die "BRD GmbH". Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist eine ausführende Dienstleisterin des Finanzministeriums mit spezifischen Aufgaben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts bspw. auch in privatrechtlicher Form agieren - primär um genuin öffentliche Zwecke zu erfüllen.
Die verfassungsstaatliche Struktur selbst bleibt davon unberührt, das Land ist keine GmbH.
Allein von der Rechtsordnung ausgehend (ich spreche nicht für jede einzelne Norm, es gibt durchaus Dinge die ich u.a. als absolut sinneswidrig erachte) leben wir in einem freiheitlichen und souveränen Staat/Rechtsraum. Im Gegensatz zu anderen Staaten haben wir eine relativ gut durchdachte Rechtsordnung in prinzipieller Hinsicht. Das Kernproblem ist nicht der Staat, sondern unser unreflektiertes Dasein als Gesamtmenschheit, welches erst Raum schafft für allerhand von problematischen Kausalitäten.
Mir ist klar, dass es hier um grundsätzliche Fragen ging, aber gerade diese Thematik finde ich doch gerade zu verharmlost; zu viel gefährliche Unwissenheit und auch Halbwissen sowie Wunschdenken geht von diesem Personenkreis aus und schadete unschuldigen Dritten.