03.06.2013, 19:24
Und zu deinem Rumgeheule wegen der Verleumdung: verklag mich doch!
Ich möchte gerne die rollenden Augen der Richter sehen, wenn sie wieder so ne spinnerte Klage auf dem Tisch liegen haben, die ihnen die Zeit für wichtige Dinge raubt!
Aber vielleicht interessiert dich dieser Paragraph: § 263 StGB, oder dieser § 324 StGB.
Und jetzt geh wieder heulen. Wenn dich eine einzelne Person so aus der Fassung bringt, solltest du dir mal ne Pause gönnen.