04.06.2011, 13:23
Aktiver Widerstand gegen Terror !
Terroranschlag in Berlin? Einstweilige Anordnung gegen Merkel und Körting beantragt
“Anwaltskanzlei Van Geest & Collegen
Zweigertstraße 9
45130 Essen
Antrag vom 31.5.2011
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
des Herrn Rechtsanwalt Torsten van Geest, geschäftsansässig Zweigertstr. 9, 45130 Essen,
- Antragsteller -
Bevollmächtigte: Rechtsanwaltskanzlei van Geest, Zweigertstr. 9, 45130 Essen
gegen
1. die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, zu laden über das Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
- Antragsgegnerin zu 1.) -
2. den Landesinnenminister des Landes Berlin, Herrn Dr. Ehrhart Körting, zu laden über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin
- Antragsgegner zu 2.) -
Ich beantrage ich den Erlass nachstehender Einstweiliger Anordnung - ggfls. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein - :
Zur Verhinderung eines auf deutschem Boden, namentlich in Berlin, konkret im Olympiastation am 26.06.2011 insbesondere gegen ca. 18:00 Uhr - 19:00 Uhr drohenden nuklearen Terroranschlages ausländischer Geheimdienste unter sog. “falscher Flagge” (”false flag operation”) wird Folgendes angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin zu 1.) wird verurteilt, gemäß ihrem Amtseid vom 22.11.2005, mit dem sie sich verpflichtete, ihre Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden,
a) die Öffentlichkeit bis zum 26.6.2011 in für diese bestimmten Stellungnahmen, (Fernseh-) Interviews oder Ansprachen auf die Gefahr staatsterroristischer Anschläge “unter falscher Flagge” hinzuweisen sowie
b) im Rahmen von Begegnungen mit Angehörigen folgender Netzwerke
aa) der „Bilderberger„
bb) „der Atlantik Brücke„
vor einem drohenden nuklearen Terroranschlag unter falscher Flagge in Berlin am 26.6.2011 zu warnen und ihnen gegenüber unmissverständlich deutlich zu machen, dass die mit dem Anschlag beabsichtigten
(1) kriegerischen Handlungen mit anderen für den Anschlag fälschlich verantwortlich gemachten Nationen oder religiösen sowie ethnischen Gruppen sowie
(2) Einschränkungen der Freiheitsrechte
von ihr als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland nicht unterstützt werden.
2. Dem Antragsgegner zu 2.) wird aufgegeben,
a) unverzüglich ein streng geheimdienstunabhängig operierendes Sondereinsatzkommando der Polizei Berlin zu bilden, welches zur Erkennung und Abwehr eines nuklearen oder konventionellen Terroranschlages auf deutschem Boden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Berlin, insbesondere am 26.06.2011, bestimmt und geeignet ist, indem es
aa) Personen, die der Mitgliedschaft eines ausländischen Geheimdienstes, der Nato-Terrororganisation “Gladio” oder anderer staatsterroristischer unter anderem die gezielte Tötung von Zivilpersonen bestimmungsgemäß besorgender Organisationen und Netzwerke verdächtig sind, rund um die Uhr ab sofort und bis zur Beendigung der Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft überwacht.
bb) das Berliner Olympiastation auf konventionelle Sprengstoffe sowie solche mit ionisierender Strahlung überwacht und vor dem In-Verkehrbringen im Umfeld des Stadions abschirmt.
cc) sicher stellt, dass weder konventionelle noch nukleare Angriffe zu Lande, zu Wasser (über die Spree oder andere Wasserwege) noch in der Luft auf das Berliner Olympiastation am 26.06.2011 erfolgen können
dd) durch Rund-um-die-Uhr-Überwachung der unter dem Stadion befindlichen Erdgas-Lagerstätten und -zugänge des Energieversorgers GASAG unterirdische Sprengungen verhindert.
ee) sämtliche bei der Eröffnungszeremonie Anwendung findende Mittel und Werkzeuge kriminaltechnisch auf ihre vorgenannte Waffentauglichkeit untersucht;
b) Übungen eines - konventionellen oder nuklearen - Terroranschlages am 26.06.2011 für die gesamte Dauer des Spieltages zu unterlassen und entsprechende Terrorübungen anderer Bundesländer oder Nationen auf dem Territorium des Landes Berlin aus präventivpolizeilichen Gründen und wegen früherer stets auftretender Synchronizität von Übung und realem Anschlag zu untersagen.”
Ganzer Artikel:
http://hinter-der-fichte.blogspot.com/20...ilige.html
Galaxy
Terroranschlag in Berlin? Einstweilige Anordnung gegen Merkel und Körting beantragt
“Anwaltskanzlei Van Geest & Collegen
Zweigertstraße 9
45130 Essen
Antrag vom 31.5.2011
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
des Herrn Rechtsanwalt Torsten van Geest, geschäftsansässig Zweigertstr. 9, 45130 Essen,
- Antragsteller -
Bevollmächtigte: Rechtsanwaltskanzlei van Geest, Zweigertstr. 9, 45130 Essen
gegen
1. die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, zu laden über das Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
- Antragsgegnerin zu 1.) -
2. den Landesinnenminister des Landes Berlin, Herrn Dr. Ehrhart Körting, zu laden über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin
- Antragsgegner zu 2.) -
Ich beantrage ich den Erlass nachstehender Einstweiliger Anordnung - ggfls. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein - :
Zur Verhinderung eines auf deutschem Boden, namentlich in Berlin, konkret im Olympiastation am 26.06.2011 insbesondere gegen ca. 18:00 Uhr - 19:00 Uhr drohenden nuklearen Terroranschlages ausländischer Geheimdienste unter sog. “falscher Flagge” (”false flag operation”) wird Folgendes angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin zu 1.) wird verurteilt, gemäß ihrem Amtseid vom 22.11.2005, mit dem sie sich verpflichtete, ihre Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden,
a) die Öffentlichkeit bis zum 26.6.2011 in für diese bestimmten Stellungnahmen, (Fernseh-) Interviews oder Ansprachen auf die Gefahr staatsterroristischer Anschläge “unter falscher Flagge” hinzuweisen sowie
b) im Rahmen von Begegnungen mit Angehörigen folgender Netzwerke
aa) der „Bilderberger„
bb) „der Atlantik Brücke„
vor einem drohenden nuklearen Terroranschlag unter falscher Flagge in Berlin am 26.6.2011 zu warnen und ihnen gegenüber unmissverständlich deutlich zu machen, dass die mit dem Anschlag beabsichtigten
(1) kriegerischen Handlungen mit anderen für den Anschlag fälschlich verantwortlich gemachten Nationen oder religiösen sowie ethnischen Gruppen sowie
(2) Einschränkungen der Freiheitsrechte
von ihr als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland nicht unterstützt werden.
2. Dem Antragsgegner zu 2.) wird aufgegeben,
a) unverzüglich ein streng geheimdienstunabhängig operierendes Sondereinsatzkommando der Polizei Berlin zu bilden, welches zur Erkennung und Abwehr eines nuklearen oder konventionellen Terroranschlages auf deutschem Boden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Berlin, insbesondere am 26.06.2011, bestimmt und geeignet ist, indem es
aa) Personen, die der Mitgliedschaft eines ausländischen Geheimdienstes, der Nato-Terrororganisation “Gladio” oder anderer staatsterroristischer unter anderem die gezielte Tötung von Zivilpersonen bestimmungsgemäß besorgender Organisationen und Netzwerke verdächtig sind, rund um die Uhr ab sofort und bis zur Beendigung der Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft überwacht.
bb) das Berliner Olympiastation auf konventionelle Sprengstoffe sowie solche mit ionisierender Strahlung überwacht und vor dem In-Verkehrbringen im Umfeld des Stadions abschirmt.
cc) sicher stellt, dass weder konventionelle noch nukleare Angriffe zu Lande, zu Wasser (über die Spree oder andere Wasserwege) noch in der Luft auf das Berliner Olympiastation am 26.06.2011 erfolgen können
dd) durch Rund-um-die-Uhr-Überwachung der unter dem Stadion befindlichen Erdgas-Lagerstätten und -zugänge des Energieversorgers GASAG unterirdische Sprengungen verhindert.
ee) sämtliche bei der Eröffnungszeremonie Anwendung findende Mittel und Werkzeuge kriminaltechnisch auf ihre vorgenannte Waffentauglichkeit untersucht;
b) Übungen eines - konventionellen oder nuklearen - Terroranschlages am 26.06.2011 für die gesamte Dauer des Spieltages zu unterlassen und entsprechende Terrorübungen anderer Bundesländer oder Nationen auf dem Territorium des Landes Berlin aus präventivpolizeilichen Gründen und wegen früherer stets auftretender Synchronizität von Übung und realem Anschlag zu untersagen.”
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