16.07.2012, 19:58
Zitat:Na dann kann ich ja meinen Personalausweis ja gleich
in den Gulli werfen und mich nur noch mit der
Krankenversicherungskarte ausweisen, was ich schon
gemacht habe und es wurde akzeptiert.
daraus wird auch nichts ...
Es kann sein das die krankenversicherungskarte akzeptiert wurde
das kann ich nicht nachprüfen aber sie ist kein gesetzlich gültiges
identifikationsdokument und somit generell ungültig bzw nicht zulässig.
Zitat:Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, die sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden kann. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht